Greensouls - die Veränderung bist du!

Die Entsorgung ausgedienter Geräte mit elektrischen oder elektronischen Komponenten im Hauskericht ist seit 1998 bundesrätlich verboten. Einerseits sind die Konsumenten zur fachgerechten Entsorgung, andererseits aber auch der Handel, die Hersteller und Importeure zur Rücknahme verpflichtet.

Die vorgezogene Recyclinggebühr (vRG), die heute im Verkaufspreis inbegriffen ist, also auf den Konsumente abgewälzte Gebühr, dient als Finanzierungsinstrument dazu, dieses Model im Markt durchzusetzen und aufrecht zu erhalten. Diese Recyclinggebühr stösst auf hohe Akzeptanz bei Konsumenten, was sich zeigt mit der dreifach höheren Menge an recyceltem Elektroschrott seit deren Einführung 2003.

Eine gesamtschweizerische Kampagne von SENS und SLRS unter dem Label «e-Recycling» motiviert nachhaltig fürs Zurückbringen! 

Mehr dazu auf e-recycling.ch

Hintergrundinformationen auf greenpeace.ch



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