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Am 7.März stimmen wir über die Tierschutzanwalt-Initiative ab

Bei den meisten Verstössen gegen das Tierschutzgesetz kommt es bislang leider sehr selten zu einer Anklage. Nachbarn welche Missstände entdecken, pflegen lieber ein kollegiales Verhältnis zum Nachbarn. Tierschützer, welche auf Bauernhöfen Bestandesaufnahmen vornehmen, machen sich strafbar. Und behördliche Kontrolleure stammen oftmals aus Bauernkreisen, welche dem Ruf der Bauern nicht schaden wollen. Andere aus landwirtschaftlichen Kreisen sind sogar politisch aktiv, um diese Kuscheljustiz zu fördern.

So kommen die meisten Tierquäler mit einer lächerlichen Strafe davon, welche keineswegs Präventiv wirkt. 

Das Argument der Gegner, dass man erst eingreifen würde, wenn das Tier bereits gequält wurde und man damit am Hauptproblem im Tierschutz vorbei ziele, ist äussert widersprüchlich und fragwürdig. Wenn es nach dieser Denkweise ginge, müsste man vergleichsweise Mörder und Vergewaltiger nicht mehr verurteilen und bestrafen, da das Opfer bereits ermordet oder misshandelt wurde. 

Es gibt kein griffiges Argument gegen einen Tierschutzanwalt zu sein, einzig Tierquäler müssten zukünftig fürchten, gestraft zu werden. Auch das Argument aus finanziellem Aspekt muss zurück gewiesen werden. Der Tierschutzanwalt in Zürich kostet den Bürger gerademal lächerliche acht Rappen im Jahr. 

SAY YES – Ja zum Tierschutzanwalt 

Weitere Informationen unter www.5x5.ch

Bei Fragen stehe ich dir gerne zur Verfügung.

Lukas Sulzer, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.  

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